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Allgemeine Geschäftsbedingungen der A2S Immo GmbH

Fassung vom April 2016

 

1. Geltungsbereich

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung des Kunden mit der A2S Immo GmbH. Vorrangig gelten jedoch mit dem Kunden individuell getroffene Vereinbarungen oder Sonderbedingungen.

 

2. Änderungen

Sofern die A2S Immo GmbH beabsichtigt, diese AGB zu ändern, wird sie spätestens 2 Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, den Kunden diese beabsichtigten Änderungen unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen anbieten. Die Zustimmungen zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn der Kunde seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der A2S Immo GmbH angezeigt hat. Die A2S Immo GmbH wird den Kunden im Vorschlag über die geplanten Änderungen darauf hinweisen, das sein Stillschweigen bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, als Zustimmung gilt. Die A2S Immo GmbH wird die Änderungen sowie die neue Fassung der AGB auf ihrer Homepage veröffentlichen und dem Kunden auf verlangen eine Gegenüberstellung zur Verfügung stellen. Auch darauf wird die A2S Immo GmbH in ihrem Änderungsangebot hinweisen. Das Änderungsangebot ist einem Kunden, der Verbraucher ist, mitzuteilen. Gegenüber einem Unternehmer ist es ausreichend, das Änderungsangebot auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereit zu halten.

 

3. Aufträge des Kunden

(1) Aufträge des Kunden sind schriftlich (originalschriftlich) zu erteilen. Aufträge, welche mittels elektronischer Signatur (gemäß dem Signaturgesetz) gezeichnet wurde, sind nur wirksam, wenn die Verwendung der elektronischen Signatur zuvor ausdrücklich mit der A2S Immo GmbH vereinbart wurde und erfüllen nicht grundsätzlich schon die Erfordernisse einer eigenhändigen Unterschrift.

(2) Die A2S Immo GmbH ist aber auch berechtigt, die mittels Telekommunikation (mittels Telefon, telegraphisch, per Fax oder Datenübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen, sofern das Gesetz keine strengere Formvorschrift verlangt. Eine Verpflichtung der A2S Immo GmbH, solche Aufträge durchzuführen, besteht jedoch nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurde.

(3) Aus Gründen der Sicherheit ist die A2S Immo GmbH berechtigt, insbesondere bei per Telekommunikation erteilten Aufträgen, vor deren Ausführung eine Bestätigung auf dem gleichen oder anderen Kommunikationsweg einzuholen.

(4) Der Kunde hat für eine klare und eindeutige Formulierung seiner Aufträge an die A2S Immo GmbH zu sorgen. Abänderungen, Bestätigungen und Wiederholungen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.

 

4. Erklärungen des Unternehmens

Mittels Telekommunikation abgegebene Erklärungen und Mitteilungen der A2S Immo GmbH gelten – sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen wurden oder abweichende Marktusancen bestehen – nur vorbehaltlich ihrer schriftlichen Bestätigung.

 

5. Informationspflichten

Über die gesetzlichen Informationspflichten hinaus, treffen die A2S Immo GmbH mangels einer gesonderten Vereinbarung keine anderen als die in diesen Geschäftsbedingungen genannten Informationspflichten.

 

6. Ausführung von Aufträgen durch Dritte

Einen Auftrag der nach seinem Inhalt typischerweise die Heranziehung eines Dritten erfordert, erfüllt die A2S Immo GmbH durch die Betrauung eines Dritten auf eigene Rechnung. Wählt die A2S Immo GmbH den Dritten aus, so haftet sie für die sorgfältige Auswahl (culpa in eligendo).

 

7. Haftungsbeschränkungen

Die Haftung der A2S Immo GmbH ist in folgenden Fällen für die durch sie leicht fahrlässig verursachten Schäden ausgeschlossen: Verzögerungen oder Nichtdurchführung von Aufträgen aufgrund falscher Zweifel an der Identität des Auftraggebers; verspätet, fehlerhaft oder nicht erteilte Informationen über die Auftragsdurchführung oder von Informationen und Hinweispflichten welche über die gesetzlichen Erfordernisse hinausgehen. Die Haftung der A2S Immo GmbH wird darüber hinaus gegenüber Nicht-Verbrauchern in allen Fällen für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Nicht-Verbraucher hat der  A2S Immo GmbH in allen Fällen das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen. Sämtliche Haftungsausschlüsse der A2S Immo GmbH gelten nicht für Personenschäden.

 

8. Bekanntgabe wesentlicher Änderungen

Der Kunde hat der A2S Immo GmbH Änderungen seines Namens, seiner Firma, seiner Anschrift, der Anschrift eines anderen von ihm namhaft gemachten  Empfängers, der vom Kunden bekanntgegebenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

9. Vertretungsberechtigung

Der Kunde hat der A2S Immo GmbH das Erlöschen oder die Änderung einer dieser bekannt gegebenen Vertretungsberechtigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen und durch geeignete Urkunden nachzuweisen.

 

10. Geschäftsfähigkeit, Auflösung

Jeder Verlust oder jede Einschränkung der Geschäftsfähigkeit des Kunden sind der A2S Immo GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ist der Kunde eine Gesellschaft oder eine juristische Person, so ist deren Auflösung unverzüglich bekannt zu geben.

 

11. Übersetzungen

Fremdsprachige Urkunden aller Art sind der A2S Immo GmbH in deutschsprachiger Übersetzung, die von einem gerichtlich beeideten Übersetzer beglaubigt ist, vorzulegen.

 

12. Rechtswahl, Vertragssprache

(1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der A2S Immo GmbH gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

(2) Deutsch ist die Sprache für alle Vertragsbestimmungen, Informationen, Erklärungen und Mitteilungen sowie für die Kommunikation während der gesamten Geschäftsbeziehung und auch nach deren Beendigung und Abwicklung.

 

13. Gerichtsstand

(1) Klagen eines Unternehmers gegen die A2S Immo GmbH können nur beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz der Hauptniederlassung der A2S Immo GmbH erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen der A2S Immo GmbH gegen Unternehmer maßgeblich, wobei die A2S Immo GmbH allerdings berechtigt ist, ihre Ansprüche auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

(2) Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Vertragsabschluss mit der A2S Immo GmbH gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind.

 

14. Datenschutz

Der Kunde und die für ihn vertretungsbefugten Personen erklären sich mit der Verarbeitung ihrer Daten – insbesondere automationsunterstützt – durch die  A2S Immo GmbH und ihre Dienstleister einverstanden. Personenbezogene Daten werden streng zweckgebunden und ausschließlich im Einklang mit dem österreichischen Datenschutzgesetz verarbeitet. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit vom Kunden widerrufen werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die  A2S Immo GmbH bei Widerruf dieser Zustimmung Teile oder die gesamte Dienstleitung unter Umständen nicht mehr erbringen kann.

 

15. Geschäftszeiten und Erreichbarkeit

Die A2S Immo GmbH steht Ihren Kunden täglich zu den branchenüblichen Bürozeiten zur Verfügung, ausgenommen sind Samstage, Sonntage, österreichische gesetzliche Feiertage sowie der 24. Dezember und der 31. Januar. Erreichbar für den Kunden ist die A2S Immo GmbH zu ihren Geschäftszeiten über Telefon (mittels der jeweiligen in den Anzeigen oder auf der Homepage bekannt gegebenen Telefonnummern) sowie unter der

E-Mail-Adresse a2s@immo-salzburg.at und auch postalisch unter 5162 Obertrum am See, Kapellenweg 1.